Anmelde- und Aufnahmeverfahren Schuljahr 2022/23

Ich habe eine Absage erhalten. Was ist nun wichtig ...?

Alle Bewerbungsunterlagen wurden von einem Aufnahmeausschuss geprüft. Dieser Ausschuss entscheidet über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme in eine Schulform. Bei dem Verfahren wurden die gegenwärtig geltenden Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in Verbindung mit der Verordnung über berufsbildende Schulen Niedersachsen (BbS-VO) berücksichtigt.

Gemäß Beschluss des Aufnahmeausschusses können Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht in den gewünschten Bildungsgang aufgenommen werden. In der Regel gibt es dafür die folgenden Gründe:

Ihre Bewerbung wurde gemäß Ablehnungsbescheid auf die Warteliste für den Bildungsgang aufgenommen? Dann gilt: Sollten sich Veränderungen durch frei werdende Plätze ergeben, werden wir uns zu einem späteren Zeitpunkt bei Ihnen melden.

Bitte bewahren Sie einen Ausdruck des Ablehnungsbescheids für eine eventuelle Wiederbewerbung im selben Bildungsgang in den Folgejahren auf! Der Ablehnungsbescheid ist im Konto bei schueleranmeldung.de bereit gestellt.

Gegen den Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen und an die Berufsbildenden Schulen Cloppenburg, Museumstraße 14 -16, 49661 Cloppenburg gehen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Schulpflicht laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG) erst nach 12 Jahren endet. Sie müssen nach dem Besuch einer Oberschule, Realschule oder Hauptschule noch mindestens ein Jahr Vollzeitunterricht in einer Berufsbildenden Schule besuchen, falls Sie keine Ausbildung beginnen.