Anmelde- und Aufnahmeverfahren Schuljahr 2022/23

Schülerbeförderung

Alle Vollzeitschüler/-innen mit Wohnsitz im Landkreis Cloppenburg, die mehr als 2 km von der Schule entfernt wohnen (Fuß- bzw. Fahrradweg), haben einen Anspruch auf unentgeltliche Schülerbeförderung.

Einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche Schülerbeförderung haben an der BBS am Museumsdorf Cloppenburg die Schülerinnen und Schüler

Für alle weiteren Vollzeitschüler/-innen mit Wohnsitz im Landkreis Cloppenburg übernimmt der Landkreis Cloppenburg seit 2017 die anfallenden Kosten als freiwillige Leistung.

Diese zuletzt genannten Schüler/-innen (ohne gesetzlichen Anspruch auf Schülerbeförderung) müssen den Fahrausweis für den öffentlichen Nahverkehr mit dem Rückmeldeabschnitt auf dem Annahmeschreiben über die Schule ausdrücklich beantragen.

Hinweis: Sollte ein Fahrausweis ausgestellt worden sein und die Schülerin/der Schüler trotzdem mit dem Fahrrad zur Schule fahren, ist das Fahrrad nicht über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert.