Anmelde- und Aufnahmeverfahren Schuljahr 2022/23
Schülerbeförderung
Alle Vollzeitschüler/-innen mit Wohnsitz im Landkreis Cloppenburg, die mehr als 2 km von der Schule entfernt wohnen (Fuß- bzw. Fahrradweg), haben einen Anspruch auf unentgeltliche Schülerbeförderung.
Einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche Schülerbeförderung haben an der BBS am Museumsdorf Cloppenburg die Schülerinnen und Schüler
- der Berufseinstiegsschule (BES) und
- der ersten Klassen der Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen.
Für alle weiteren Vollzeitschüler/-innen mit Wohnsitz im Landkreis Cloppenburg übernimmt der Landkreis Cloppenburg seit 2017 die anfallenden Kosten als freiwillige Leistung.
Diese zuletzt genannten Schüler/-innen (ohne gesetzlichen Anspruch auf Schülerbeförderung) müssen den Fahrausweis für den öffentlichen Nahverkehr mit dem Rückmeldeabschnitt auf dem Annahmeschreiben über die Schule ausdrücklich beantragen.
Hinweis: Sollte ein Fahrausweis ausgestellt worden sein und die Schülerin/der Schüler trotzdem mit dem Fahrrad zur Schule fahren, ist das Fahrrad nicht über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert.